Aktiengesetz : : Großkommentar. / Band 2, : §§ 53a-75 / / hrsg. von Hartwig Henze, Markus Gehrlein, Richard L. Notz, Hanno Merkt.
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Superior document: | Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014 |
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HerausgeberIn: | |
TeilnehmendeR: | |
Place / Publishing House: | Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2012] ©2009 |
Year of Publication: | 2012 |
Edition: | 4. neubearb. Aufl. |
Language: | German |
Series: | Großkommentare der Praxis ;
Band 2 |
Online Access: | |
Physical Description: | 1 online resource (1242 p.) |
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Table of Contents:
- Frontmatter
- Verzeichnis der Bearbeiter der 4. Auflage
- Inhaltsübersicht
- Verzeichnis späterer Normänderungen
- Ergänzendes Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- ERSTES BUCH
- Dritter Teil. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter
- Vorbemerkungen zu den §§ 53a-75
- § 53a Gleichbehandlung der Aktionäre
- Anhang zu §53 a Mitgliedschaftliche Treubindungen im Aktienrecht
- Vorwort
- § 54 Hauptverpflichtung der Aktionäre
- § 55 Nebenverpflichtungen der Aktionäre
- § 56 Keine Zeichnung eigener Aktien; Aktienübernahme für Rechnung der Gesellschaft oder durch ein abhängiges oder in Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen
- § 57 Keine Rückgewähr, keine Verzinsung der Einlagen
- § 58 Verwendung des Jahresüberschusses
- § 58 Abs 5*
- § 59 Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn
- § 60 Gewinnverteilung
- § 61 Vergütung von Nebenleistungen
- § 62 Haftung der Aktionäre beim Empfang verbotener Leistungen
- § 63 Folgen nicht rechtzeitiger Einzahlung
- § 64 Ausschluß säumiger Aktionäre
- § 65 Zahlungspflicht der Vormänner
- § 66 Keine Befreiung der Aktionäre von ihren Leistungspflichten
- § 67 Eintragung im Aktienregister
- § 68 Übertragung von Namensaktien, Vinkulierung
- § 69 Rechtsgemeinschaft an einer Aktie
- § 70 Berechnung der Aktienbesitzzeit
- § 71 Erwerb eigener Aktien
- § 71a Umgehungsgeschäfte
- S 71b Rechte aus eigenen Aktien
- § 71c Veräußerung und Einziehung eigener Aktien
- § 71d Erwerb eigener Aktien durch Dritte
- § 71e Inpfandnahme eigener Aktien
- § 72 Kraftloserklärung von Aktien im Aufgebotsverfahren
- § 73 Kraftloserklärung von Aktien durch die Gesellschaft
- § 74 Neue Urkunden an Stelle beschädigter oder verunstalteter Aktien oder Zwischenscheine
- § 75 Neue Gewinnanteilsscheine
- Sachregister