Die Umsetzung der Übernahmerichtlinie in Europa / / hrsg. von Theodor Baums, Andreas Cahn.

Die 13. Richtlinie hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Nach langen Vorarbeiten, die bereits im Jahr 1987 mit dem Vorentwurf der Richtlinie begonnen hatten, scheiterte ihre Verabschiedung am 4. Juli 2001 zunächst im Europäischen Parlament. Hauptpunkt der Kritik war seinerzeit das übernahmer...

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Bibliographic Details
Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014
HerausgeberIn:
MitwirkendeR:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2011]
©2006
Year of Publication:2011
Language:German
Series:Institute for Law and Finance Series ; 5
Online Access:
Physical Description:1 online resource (166 p.) :; Graph. Darst.
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Description
Other title:i-iv --
Vorwort --
Inhaltsverzeichnis --
Die Autoren --
I. Länderberichte --
The Implementation of the Thirteenth Directive 2004/25 Country Report on France --
Der Anpassungsbedarf im österreichischen Übernahmerecht zur Übernahmerichtlinie --
The Takeover Committee’s proposal for the implementation of the EC Takeover Directive in Swedish law --
Takeovers in Europe – Shareholder Decisions and Open Markets – a UK perspective --
Implementing the European Takeover Directive in Italy: Requirements and Options --
Die Implementierung der 13. (Übernahme-)Richtlinie: Umsetzungspflichten und Umsetzungsoptionen aus der Sicht des deutschen Rechts --
II. Praxis --
Erwartungen der Praxis an die Überarbeitung des Übernahmerechts
Summary:Die 13. Richtlinie hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Nach langen Vorarbeiten, die bereits im Jahr 1987 mit dem Vorentwurf der Richtlinie begonnen hatten, scheiterte ihre Verabschiedung am 4. Juli 2001 zunächst im Europäischen Parlament. Hauptpunkt der Kritik war seinerzeit das übernahmerechtliche Vereitelungsverbot, das nur bestimmte Abwehrmaßnahmen erfasste, andere hingegen unberührt ließ. Einige Mitgliedstaaten befürchteten daher Nachteile für ihre heimischen Unternehmen, weil kein level playing field für Übernahmen gewährleistet sei. Die nunmehr verabschiedete, am 20. Mai 2004 in Kraft getretene Richtlinie, die bis zum 20. Mai 2006 von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist, enthält zwar wiederum ein übernahmerechtliches Vereitelungsverbot und darüber hinaus eine sog. Durchgriffsregel, nach der satzungsmäßige Beschränkungen der Übertragung von Aktien gegenüber dem Bieter grundsätzlich keine Wirkung entfalten. In der Schlussphase der Beratungen wurden indessen Vereitelungsverbot und Durchgriffsregel durch den neu eingefügten Art. 12 zur Disposition der Mitgliedstaaten gestellt. Dieses Optionsmodell wird durch Wahlmöglichkeiten für die betroffenen Gesellschaften ergänzt, die ihrerseits wieder einem Reziprozitätsmodell folgen. Insgesamt ergibt sich damit ein nicht leicht zu durchschauendes Zusammenspiel von europarechtlichen Vorgaben, nationaler Umsetzung und Satzungsgestaltung auf Gesellschaftsebene. Nicht zuletzt die Frage, ob das petitum eines level playing field für Übernahmen durch die Richtlinie in höherem Maße gewährleistet wird als durch den Vorgängerentwurf, war Anlass für ein ganztätiges Symposion am 9. November 2005, an dem ausgewiesene Experten des Übernahmerechts aus sechs Mitgliedstaaten beteiligt waren, deren Referate in dem vorliegenden Band zusammengefasst sind.
On 9 November 2005 a symposium took place on the realisation of the Takeover Directive in Europe which was attended by experts on takeover law from six Member States. Their papers are compiled in this volume.
Format:Mode of access: Internet via World Wide Web.
ISBN:9783110923162
9783110636208
9783110277128
9783110276961
DOI:10.1515/9783110923162
Access:restricted access
Hierarchical level:Monograph
Statement of Responsibility: hrsg. von Theodor Baums, Andreas Cahn.