Gegenseitige Verträge nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens : : Ansprüche aus gegenseitigen "schwebenden" Verträgen gem. § 103 InsO nach vollzogener Schlussverteilung (§ 200 Abs. 1 InsO) und rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan (§ 258 Abs. 1 InsO) / / Thomas Rühle.

Als zentrale Vorschrift des materiellen Insolvenzrechts ist § 103 InsO von hoher praktischer Bedeutung. Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter häufig über die Art der Abwicklung einer Vielzahl von gegenseitigen „schwebenden“, d.h. von keiner Partei vollständig erfüllten V...

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014
VerfasserIn:
MitwirkendeR:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2011]
©2006
Year of Publication:2011
Language:German
Series:Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrecht ; 2
Online Access:
Physical Description:1 online resource (167 p.)
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Table of Contents:
  • i-iv
  • Geleitwort der Herausgeber
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • A. Gegenstand der Arbeit
  • B. Behandlung gegenseitiger Austauschverträge in der Insolvenz nach § 103 InsO
  • C. Wirkung der Verfahrenseröffnung und Wahlrechtsausübung bzw. -verwirkung auf gegenseitige „schwebende“ Verträge
  • D. Auswirkungen des Wahlrechts auf die Rechtslage nach Aufhebung des Verfahrens infolge vollzogener Schlussverteilung gem. § 200 Abs. 1 InsO
  • E. Auswirkungen des Wahlrechts auf die Rechtslage nach Aufhebung des Verfahrens infolge rechtskräftigen Insolvenzplans gem. § 258 Abs. 1 InsO
  • F. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • Literaturverzeichnis
  • Stichwortverzeichnis