Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar : : Großkommentar. / Band 6, : §§ 69-79b / / hrsg. von Brian Valerius, Jochen Weingarten, Anette Greger, Kai Lohse.

Der Leipziger Kommentar setzt auch in der nunmehr 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Fra...

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Bibliographic Details
Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DG Plus DeG Package 2020 Part 1
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2019]
©2020
Year of Publication:2019
Edition:13., neu bearb. Aufl.
Language:German
Series:Großkommentare der Praxis ; Band 6
Online Access:
Physical Description:1 online resource (LV, 676 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Verzeichnis der Bearbeiter der 13. Auflage
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Schrifttum und abgekürzt zitierte Literatur
  • Strafgesetzbuch
  • ALLGEMEINER TEIL
  • DRITTER ABSCHNITT. Rechtsfolgen der Tat
  • SECHSTER TITEL. Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • – Entziehung der Fahrerlaubnis –
  • § 69. Entziehung der Fahrerlaubnis
  • § 69a. Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
  • § 69b. Wirkung der Entziehung bei einer ausländischen Fahrerlaubnis
  • – Berufsverbot –
  • § 70. Anordnung des Berufsverbots
  • § 70a. Aussetzung des Berufsverbots
  • § 70b. Widerruf der Aussetzung und Erledigung des Berufsverbots
  • – Gemeinsame Vorschriften –
  • § 71. Selbständige Anordnung
  • § 72. Verbindung von Maßregeln
  • SIEBENTER TITEL. Einziehung
  • Vorbemerkungen zu den §§ 73 bis 76b
  • § 73. Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
  • § 73a. Erweiterte Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
  • § 73b. Einziehung von Taterträgen bei anderen
  • § 73c. Einziehung des Wertes von Taterträgen
  • § 73d. Bestimmung des Wertes des Erlangten; Schätzung
  • § 73e. Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes
  • § 74. Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
  • § 74a. Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei anderen
  • § 74b. Sicherungseinziehung
  • § 74c. Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern
  • § 74d. Einziehung von Schriften und Unbrauchbarmachung
  • § 74e. Sondervorschrift für Organe und Vertreter
  • § 74f. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • § 75. Wirkung der Einziehung
  • § 76. Nachträgliche Anordnung der Einziehung des Wertersatzes
  • § 76a. Selbständige Einziehung
  • § 76b. Verjährung der Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen
  • VIERTER ABSCHNITT. Strafantrag, Ermächtigung, Strafverlangen
  • Vorbemerkungen zu den §§ 77 bis 77e
  • § 77. Antragsberechtigte
  • § 77a. Antrag des Dienstvorgesetzten
  • § 77b. Antragsfrist
  • § 77c. Wechselseitig begangene Taten
  • § 77d. Zurücknahme des Antrags
  • § 77e. Ermächtigung und Strafverlangen
  • FÜNFTER ABSCHNITT. Verjährung
  • Vorbemerkungen
  • ERSTER TITEL. Verfolgungsverjährung
  • § 78. Verjährungsfrist
  • § 78a. Beginn
  • § 78b. Ruhen
  • § 78c. Unterbrechung
  • ZWEITER TITEL. Vollstreckungsverjährung
  • § 79. Verjährungsfrist
  • § 79a. Ruhen
  • § 79b. Verlängerung
  • Sachregister