Löwe-Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz : : Großkommentar. / Band 9/1, : §§ 359-373a / / hrsg. von Frank Peter Schuster.

Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren...

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Bibliographic Details
Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DG Plus DeG Package 2022 Part 1
HerausgeberIn:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2022]
©2022
Year of Publication:2022
Edition:27. neu bearb. Aufl.
Language:German
Series:Großkommentare der Praxis ; Band 9/1
Online Access:
Physical Description:1 online resource (LXXI, 316 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Die Bearbeiter der 27. Auflage
  • Vorwort
  • Hinweise für die Benutzung des Löwe-Rosenberg
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Strafprozeßordnung
  • VIERTES BUCH Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens
  • Vorbemerkungen
  • § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
  • § 360 Keine Hemmung der Vollstreckung
  • § 361 Wiederaufnahme nach Vollstreckung oder Tod des Verurteilten
  • § 362 Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
  • § 363 Unzulässigkeit
  • § 364 Behauptung einer Straftat
  • § 364a Bestellung eines Verteidigers für das Wiederaufnahmeverfahren
  • § 364b Bestellung eines Verteidigers für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens
  • § 365 Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag
  • § 366 Inhalt und Form des Antrags
  • § 367 Zuständigkeit des Gerichts; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
  • § 368 Verwerfung wegen Unzulässigkeit
  • § 369 Beweisaufnahme
  • § 370 Entscheidung über die Begründetheit
  • § 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung
  • § 372 Sofortige Beschwerde
  • § 373 Urteil nach erneuter Hauptverhandlung; Verbot der Schlechterstellung
  • § 373a Verfahren bei Strafbefehl
  • Sachregister