Löwe/Rosenberg. Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz : : Großkommentar. / Band 6, : §§ 212-255a / / hrsg. von Jörg-Peter Becker, Christian Jäger, Gabriele Cirener, Andreas Mosbacher, Günther M. Sander.

Der Löwe-Rosenberg enthält die grundlegende, umfassende Kommentierung des deutschen Strafprozessrechts und gibt dem Benutzer eine Hilfe zur Lösung nicht nur häufig auftauchender, sondern auch entlegener Sachfragen. Der Großkommentar erläutert die StPO, das GVG, das EGGVG sowie die das Strafverfahren...

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Superior document:Title is part of eBook package: De Gruyter DG Plus eBook-Package 2019
HerausgeberIn:
MitwirkendeR:
Place / Publishing House:Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2019]
©2019
Year of Publication:2019
Edition:27., neu bearbeitete Auflage
Language:German
Series:Großkommentare der Praxis ; Band 6
Online Access:
Physical Description:1 online resource (LXVI, 1299 p.)
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Table of Contents:
  • Frontmatter
  • Vorwort
  • Hinweise für die Benutzung des Löwe-Rosenberg
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Literaturverzeichnis
  • Strafprozessordnung
  • ZWEITES BUCH Verfahren im ersten Rechtszug
  • FÜNFTER ABSCHNITT Vorbereitung der Hauptverhandlung
  • Vorbemerkung zu § 212
  • § 212 Erörterung des Verfahrensstands mit den Verfahrensbeteiligten
  • § 213 Bestimmung eines Termins zur Hauptverhandlung
  • § 214 Ladung durch den Vorsitzenden; Herbeischaffung der Beweismittel
  • § 215 Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
  • § 216 Ladung des Angeklagten
  • § 217 Ladungsfrist
  • § 218 Ladung des Verteidigers
  • § 219 Beweisanträge des Angeklagten
  • § 220 Unmittelbare Ladung durch den Angeklagten
  • § 221 Herbeischaffung von Beweismitteln von Amts wegen
  • § 222 Namhaftmachung von Zeugen und Sachverständigen
  • § 222a Mitteilung der Besetzung des Gerichts
  • § 222b Besetzungseinwand
  • § 223 Vernehmungen durch beauftragte oder ersuchte Richter
  • § 224 Benachrichtigung der Beteiligten über den Termin
  • § 225 Einnahme des richterlichen Augenscheins durch beauftragte oder ersuchte Richter
  • § 225a Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung
  • SECHSTER ABSCHNITT Hauptverhandlung
  • Vorbemerkung zu § 226
  • § 226 Ununterbrochene Gegenwart
  • § 227 Mehrere Staatsanwälte und Verteidiger
  • § 228 Aussetzung und Unterbrechung
  • § 229 Höchstdauer einer Unterbrechung
  • § 230 Ausbleiben des Angeklagten
  • § 231 Anwesenheitspflicht des Angeklagten
  • § 231a Herbeiführung der Verhandlungsunfähigkeit durch den Angeklagten
  • § 231b Fortsetzung nach Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung
  • § 231c Beurlaubung einzelner Angeklagter und ihrer Pflichtverteidiger
  • § 232 Durchführung der Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Angeklagten
  • § 233 Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen
  • § 234 Vertretung des Angeklagten
  • § 234a Befugnisse des Verteidigers bei Vertretung des abwesenden Angeklagten
  • § 235 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verhandlung ohne den Angeklagten
  • § 236 Anordnung des persönlichen Erscheinens des Angeklagten
  • § 237 Verbindung mehrerer Strafsachen
  • § 238 Verhandlungsleitung
  • § 239 Kreuzverhör
  • § 240 Fragerecht
  • § 241 Zurückweisung von Fragen durch den Vorsitzenden
  • § 241a Vernehmung minderjähriger Zeugen durch den Vorsitzenden
  • § 242 Entscheidung über die Zulässigkeit von Fragen
  • § 243 Gang der Hauptverhandlung
  • § 244 Beweisaufnahme; Untersuchungsgrundsatz; Ablehnung von Beweisanträgen
  • § 245 Umfang der Beweisaufnahme; präsente Beweismittel
  • § 246 Ablehnung von Beweisanträgen wegen Verspätung
  • § 246a Vernehmung eines Sachverständigen vor Entscheidung über eine Unterbringung
  • § 247 Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen
  • § 247a Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung von Zeugen
  • § 248 Entlassung der Zeugen und Sachverständigen
  • § 249 Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung; Selbstleseverfahren
  • § 250 Grundsatz der persönlichen Vernehmung
  • § 251 Urkundenbeweis durch Verlesung von Protokollen
  • § 252 Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung
  • § 253 Protokollverlesung zur Gedächtnisstützung
  • § 254 Verlesung eines richterlichen Protokolls bei Geständnis und Widersprüchen
  • § 255 Protokollierung der Verlesung
  • § 255a Vorführung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung
  • Sachregister