Der Einfluss der Erfahrung auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung : : Zum "strafprozessualen" Anscheinsbeweis / / Erik Kraatz.
Dass im Strafprozess nicht um das Recht, sondern primär um Tatsachen gestritten wird, mag den Außenstehenden verwundern, versteht sich für den Praktiker aber von selbst. Der Grund liegt hierfür im Wesen des gerichtlichen Verfahrens: Der Richter soll über eine in der Vergangenheit liegende Tat urteil...
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Superior document: | Title is part of eBook package: De Gruyter DGBA Law - 2000 - 2014 |
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VerfasserIn: | |
Place / Publishing House: | Berlin ;, Boston : : De Gruyter, , [2011] ©2011 |
Year of Publication: | 2011 |
Language: | German |
Online Access: | |
Physical Description: | 1 online resource (554 p.) |
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Other title: | Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einführung -- Erster Hauptteil: Der derzeitige Umgang mit Erfahrungssätzen in Rechtsprechung und Lehre -- Erstes Kapitel: Ausgangslage: Die historische Entwicklung der Erfahrung als Mittel der (deutschen) strafprozessualen Beweiswürdigung und die Bildung der Anscheinsbeweisgrundsätze im Zivilprozess -- Zweites Kapitel: Die Übertragbarkeit der Anscheinsbeweis-Grundsätze auf den Strafprozess -- Zweiter Hauptteil: Das eigene beweisrechtliche System -- Drittes Kapitel: Das strafprozessuale Beweismaß -- Viertes Kapitel: Ein eigenes Modell der tatrichterlichen Sachverhaltsfeststellung: Ein prozessuales Ausgangshypothese-Ausnahme-Modell -- Gesamtergebnis -- Literaturverzeichnis -- Sachverzeichnis |
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Summary: | Dass im Strafprozess nicht um das Recht, sondern primär um Tatsachen gestritten wird, mag den Außenstehenden verwundern, versteht sich für den Praktiker aber von selbst. Der Grund liegt hierfür im Wesen des gerichtlichen Verfahrens: Der Richter soll über eine in der Vergangenheit liegende Tat urteilen, bei der er nicht dabei war. Er muss sich mittelbar im Rahmen der Beweisaufnahme Kenntnis verschaffen. Streitigkeiten um den Sachverhalt und Fehlurteile sind vorprogrammiert. Mit der vorliegenden Arbeit soll auch das bis heute überfällige Modell einer rationalen Tatsachenfeststellung entwickelt werden. It may seem odd to an outsider - but clearly obvious to the seasoned practitioner - that during criminal proceedings, it is not the law that is debated, but primarily the facts of the case. The reason for this lies in the nature of court proceedings: the judge passes ruling on an event that occurred in the past, and for which he/she was not present. The judge must acquire all knowledge indirectly through the process of hearing evidence. Disputes regarding the facts of the case and erroneous judgments are inevitable. With this work, the long overdue model of a rational determination of the facts of a case should also be developed. |
Format: | Mode of access: Internet via World Wide Web. |
ISBN: | 9783110260045 9783110636208 9783110261189 9783110261264 |
DOI: | 10.1515/9783110260045 |
Access: | restricted access |
Hierarchical level: | Monograph |
Statement of Responsibility: | Erik Kraatz. |